Das Institut erhebt im Fall des Rücktritts eine Ersatzpauschale (Rücktrittsgebühr) in Höhe des angezahlten Kursbetrags bei Rücktritt bis zum 30. Tag vor Kursbeginn. Bei Rücktritt ab dem 29. Tag oder Nichtteilnahme sind 80% des Kurspreises zu entrichten. Es gilt § 339 BGB (abstrakter Schadenersatz). Die Rücktrittsgebühr ist nicht zu entrichten, wenn der Teilnehmer einen Ersatzteilnehmer benennt, der an dem vereinbarten Kurs teilnimmt und den restlichen Kurspreis vollständig trägt. Ein Rücktritt bedarf der Schriftform.