Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand 27.01.09)

Allgemeines

  1. Die Teilnehmer erkennen mit der Anmeldung die allgemeinen Geschäftsbedingungen des HYDRA Institut für Meereswissenschaften AG (im folgenden “Institut”) an.
  2. Die Haftung des Instituts für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist ausgeschlossen, soweit der Schaden des Teilnehmers vom Institut, dessen Mitarbeitern oder sonstigen Erfüllungsgehilfen weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde.
  3. Den Anweisungen des Personals ist zur Wahrung der Sicherheit und zum Schutz vor Schäden des Instituts Folge zu leisten.
  4. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, mit dem zur Nutzung überlassenen Gerät und der Ausrüstung äußerst pfleglich und sachgemäß umzugehen. Bei fehlender Vertrautheit mit Gerät und Ausrüstung ist der Teilnehmer verpflichtet, sich unterweisen zu lassen. Bei Verlust oder Beschädigung des überlassenen Gerätes oder der Ausrüstung sind die Teilnehmer zum Schadensersatz verpflichtet. Der Schadensersatz beläuft sich der Höhe nach auf den Anschaffungspreis für den verlorenen oder beschädigten Gegenstand, es sei denn, der Teilnehmer weist dem Institut nach, dass ein Schaden oder eine Wertminderung tatsächlich überhaupt nicht entstanden ist bzw. niedriger ist als der Anschaffungspreis.
  5. Der schonende Umgang mit der Natur ist Verpflichtung jedes Teilnehmers. Das Sammeln von Souvenirs aus dem Meer wie Tierschalen o.ä. ist untersagt. Ebenso ist das Jagen und  Harpunieren sowie das Verschmutzen der Tauch- und Schnorchelplätze wie auch der Wanderwege untersagt.

    Kurse und Exkursionen
     
  6. Die Anmeldung zum jeweiligen Kurs oder der jeweiligen Exkursion wird wirksam, sobald die im Angebot genannte Anzahlung auf dem Institutskonto eingegangen ist.
  7. Das Institut erbringt ausschließlich die folgenden Leistungen: die Organisation von Tauchgängen mit Booten des Instituts, das Bereithalten der erforderlichen Ausrüstung sowie die jeweils angebotene Unterrichtung auf dem jeweiligen Niveau.
  8. Das Institut kann den Kurs- bzw. Exkursionsvertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Teilnehmer ungeachtet einer Abmahnung durch das Institut nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße (insbesondere durch Sicherheitsverstöße oder Verstöße gegen die unter Ziffer 5 genannten Verbote) vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt das Institut den Vertrag aufgrund dieser Bestimmung außerordentlich, so behält es den Anspruch auf den Kurs- bzw. Exkursionspreis; es muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die es aus einer etwaigen anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt.
  9. Im Falle eines Rücktritts werden folgende Stornogebühren aus dem jeweiligen Kurs- bzw. Exkursionspreis erhoben:
    · 40% bis 60 Tage vor Kursbeginn
    · 80% zwischen dem 60. und 31. Tag vor Kursbeginn
    · 95% ab dem 30. Tag vor Kursbeginn oder bei Nichtteilnahme ohne vorherige Rücktrittserklärung.
    Wurden mehr als eine Leistung (mehrere Kurse, mehrere Exkursionen oder Kurs und Exkursion) gebucht, gilt das Vorstehende auch bzgl. des Rücktritts oder der Nichtteilnahme an einer Teilleistung. Dem Teilnehmer bleibt in jedem Fall unbenommen, dem Institut nachzuweisen, dass diesem überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von ihm geforderte Pauschale. So ist die Rücktrittsgebühr nicht zu entrichten, wenn der Teilnehmer einen Ersatzteilnehmer benennt, der an dem vereinbarten Kurs teilnimmt und den Kurspreis vollständig trägt. Der Rücktritt bedarf der Schriftform. Das Institut empfiehlt ausdrücklich den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

    Tauchen
     
  10. Das Tauchgerät wird vom Institut in einwandfreiem Zustand übergeben. Jeder Teilnehmer überprüft vor jedem Tauchgang die Funktionstüchtigkeit seines Gerätes.
  11. Jeder Teilnehmer erklärt verbindlich, die erforderliche gesundheitliche Eignung zu besitzen. Jeder Teilnehmer ist für einen ärztlichen Nachweis selbst verantwortlich.
  12. Das Mindestalter für die Teilnahme an allen Tauchgängen des Instituts ist 14 Jahre. Für Minderjährige ist eine schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten zwingend.
  13. Aus Gründen der Sicherheit sind Tauchgänge ohne zugeteilten Partner untersagt. Während eines Tauchganges haben die Teilnehmer zusammen zu bleiben. Es ist gemeinsam ab- und aufzutauchen. Erst nach Eintreffen aller Teilnehmer auf dem Boot oder dem vereinbarten Ausgangspunkt ist ein Tauchgang nach Anweisung des Personals beendet.
  14. Das Tauchen ist nur mit Rettungs- und Tarierweste oder Tarierjacket erlaubt. Das Tauchen außerhalb der Nullzeit und tiefer als 40m ist nicht gestattet. Der Tauchgang wird mit einer Sicherheitsreserve von 50bar Flaschendruck beendet.
  15. Bei Zuwiderhandlungen kann das Personal einzelne Taucher vom Tauchgang ausschließen.
  16. Sollten einzelne Tauchgänge aus Gründen, die das Institut nicht zu vertreten hat, ausfallen oder vorzeitig abgebrochen werden müssen, so führt dies zu keiner Reduzierung des Kurs- bzw. Exkursionspreises. Gleiches gilt, wenn ein Teilnehmer an einzelnen Tauchgängen nicht teilnimmt.

    Gruppenveranstaltungen, Schulfahrten & Universitätsexkursionen
     
  17. Die Anmeldung der gesamten Gruppenveranstaltung, Schulfahrt oder Universitätsexkursion wird bzgl. der im Angebot genannten Zahl der Teilnehmer wirksam, sobald die im Angebot genannte Anzahlung auf dem Institutskonto eingegangen ist.
  18. Das Institut erhebt im Falle des Rücktritts (vgl. Ziffer 9) einzelner Exkursionsteilnehmer je eine Stornogebühr, welcher der Preis einer Einzelbuchung zu Grunde gelegt wird. Das Institut empfiehlt ausdrücklich den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung für Gruppen.

    Unterkünfte
     
  19. Das Institut tritt lediglich als Vermittler auf. Der Beherbergungsvertrag kommt zwischen dem jeweiligen Vermieter vor Ort und dem Gast zustande. Die Bezahlung des Vermieters erfolgt aus den vereinnahmten Rechnungsbeträgen.
  20. Das Institut übernimmt keinerlei Haftung für Qualität und Ausstattung der vermittelten Unterkünfte.
  21. Die Hausordnungen der Unterkünfte sowie die hier aufgeführten Verhaltensregeln sind strikt zu befolgen. Kommt es nach einer Zuwiderhandlung trotz zumindest einer Abmahnung zu einer weiteren Zuwiderhandlung, kann der Gast aus den Unterkünften ausgeschlossen werden. Kommt es zum Ausschluss eines Gastes aus den Unterkünften, so behält der Vermieter den Anspruch auf die Miete; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer etwaigen anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt.
  22. Die Lehrer bzw. Exkursionsleiter und Aufsichtspersonen sind für die Einhaltung der Hausordnung verantwortlich und zur Kontrolle verpflichtet.
  23. Für Schulgruppen gilt ein generelles Alkoholverbot. Es dürfen in den Unterkünften keine alkoholischen Getränke gelagert werden.
  24. Von 24 bis 6 Uhr herrscht absolute Nachtruhe.
  25. Nach Erhalt der Rechnung muss innerhalb von 14 Tagen eine Anzahlung in der angegebenen Höhe, mindestens jedoch von 20 % des Mietpreises erfolgen. Der Restbetrag muss bis spätestens einen Monat vor Anreise auf dem Institutskonto eingegangen sein. Bei Buchungen innerhalb eines Monats vor Anreise, ist sofort der Mietpreis in voller Höhe fällig. Sollte bis zur vereinbarten Zahlungsfrist keine Zahlung eingegangen sein, behält sich das Institut vor, das Objekt anderweitig zu vermitteln.
  26. Die Apartments können am Anreisetag ab 13:00 Uhr bezogen werden. Sie müssen am Abreisetag bis 10:00 Uhr übergeben werden.
  27. Es ist nicht gestattet die Apartments mit mehr als der vereinbarten Anzahl Personen zu belegen.
  28. Für die von einem Gast verursachte Schäden hat er Schadenersatz in angemessener Höhe zu entrichten.
  29. Apartments, hinsichtlich derer eine Endreinigung durch den Vermieter gegen Zahlung einer Reinigungspauschale nicht vereinbart ist, muss der Gast selbst reinigen und das Apartment sauber übergeben. Die Belastung für eine dennoch nicht erfolgte Reinigung variiert je nach Zustand und Größe des Apartments zwischen 40,- und 80,- Euro. Wurde eine Endreinigung durch den Vermieter gegen Zahlung einer Reinigungspauschale vereinbart, hat der Gast den Müll zu entsorgen und das Apartment besenrein zu hinterlassen.
  30. Haustiere sind nicht gestattet. Ausnahmen können eventuell eingeräumt werden, bedürfen aber einer schriftlichen Anfrage vor Reiseantritt.
  31. Im Falle eines Rücktritts werden folgende Stornogebühren aus dem Mietpreis erhoben:
    · 40% bis 60 Tage vor der geplanten Ankunft
    · 80% zwischen dem 60. und 31. Tag vor der geplanten Ankunft
    · 95% ab dem 30. Tag vor der geplanten Ankunft
    · Das Institut empfiehlt ausdrücklich den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
  32. Verlässt der Gast vorzeitig das vermittelte Objekt oder übernimmt dieses zu einem späteren Zeitpunkt als vereinbart, findet für den Zeitraum, in dem der Gast die Unterkunft nicht genutzt hat, keine Erstattung statt.

    Schlussbestimmungen
     
  33. Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung.
  34. Mündliche Abreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
  35. Gerichtsstand ist der Sitz des Instituts, München.
  36. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit der übrigen Bestimmungen zur Folge.